| Aus der Benützungsordnung:
Die Gemeinde- und Schulbibliothek steht während der Öffnungszeiten
jedermann zur Verfügung und ist in allen
Belangen der Bibliothek der Aufsicht der
Bibliothekskommission unterstellt.
Medien können reserviert werden. Die Ausleihfrist
beträgt in der Regel vier Wochen. Verlängerungen durch
Nachstempeln der jeweiligen Artikel ist
möglich.
Die ausgeliehenen Medien müssen geschützt transportiert
und sorgfältig behandelt werden. Bei Beschädigung oder
Verlust ist Schadenersatz zu leisten.
Reglement
für die Ausleihe von DVDs
Reglement für die
Ausleihe von CD-Roms
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